Neuberufung des Wissenschaftlichen Beirats des FEI

4. November 2019
Im Universitätsclub Bonn: Hier beraten sich die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des FEI.
Auch für die Amtsperiode 2019 – 2022 des Wissenschaftlichen Beirats des FEI war es Ziel, bei der Neuberufung der Mitglieder möglichst alle relevanten Wissenschaftsgebiete und Lebensmittelbranchen abzudecken und ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Industrie und Wissenschaft zu gewährleisten. Zahlreiche Nominierungen waren eingegangen, die vom Vorstand intensiv beraten wurden. Nach Abschluss der Beratungen haben nun 84 Expertinnen und Experten ihre persönliche Berufung angenommen.

Transparent, objektiv und der Qualität verpflichtet – das sind die Maßstäbe, an denen sich die Forschungsförderung des FEI orientiert. Für die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats gelten daher auch die "FEI-Grundsätze zur Antragstellung, Begutachtung und Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)".

Als qualitätssicherndes Kerngremium ist die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Beirats von hoher Bedeutung: Dessen neutrale fachliche Vorevaluierung von Forschungsanträgen ist ein integraler Bestandteil des FEI-internen Begutachtungs- und Qualitätssicherungssystems und Voraussetzung einer Förderung von Forschungsvorhaben durch den FEI. Sie dient nicht nur der Entscheidung, welche der vorgelegten Forschungsanträge vom FEI angenommen werden sollen, sondern auch der qualitativen Optimierung der Anträge – und ist damit Garant einer hohen Bewilligungsquote.
Bei ihren Fachgutachten richten sich die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats nach den Evaluierungskriterien und begründen ihr Votum durch kurze prägnante Aussagen.

Das ehrenamtliche Gremium wird am 5. Februar 2020 erstmalig in der neuen Zusammensetzung über neue Projektanträge beraten: