- Projekte
- > Projektförderung
- > Der Weg des Antrags
Der Weg des Antrags
Anträge auf Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) können ausschließlich durch ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) gestellt werden. Die AiF agiert gleichermaßen als Vertragspartner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wie als Selbstverwaltungsorganisation der AiF-Mitglieder. In dieser Funktion übernimmt die AiF die administrative Seite der IGF-Förderung, während das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als Zuwendungsgeber die Fördermittel für diese Forschungsvorhaben bereitstellt.Als Mitgliedsvereinigung der AiF ist der FEI berechtigt, Anträge auf Förderung von IGF-Projekten zu stellen. Im Rahmen der IGF-Förderung werden ausschließlich solche Projekte gefördert, die anwendungsorientiert, vorwettbewerblich und mittelstandsorientiert sind.

© ChiccoDodiFC - adobe.com #283077292
-
Schritt 1: Einreichung von Projektvorschlägen beim FEI
Sie sind ein Forschungsinstitut, ein Fachverband oder ein Unternehmen aus der Lebensmittelbranche und haben eine erfolgversprechende Idee. Dann suchen Sie sich geeignete Partner und reichen zu den vom FEI festgelegten Terminen Ihren Projektvorschlag beim FEI ein. Für die Begutachtung Ihres Vorhabens müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das/die beteiligte/n Forschungsinstitut/e müssen öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Status haben.
- Ein Industrieverband der Lebensmittelwirtschaft (FEI-Mitgliedsverband) muss Interesse an dem Projekt signalisieren, das Vorhaben unterstützen und sich als Informationsmultiplikator an dem Projekt beteiligen.
- Jedes IGF-Projekt benötigt einen Projektbegleitenden Ausschuss der Industrie, der das Forschungsvorhaben begleitet. Er besteht in der Regel aus sieben bis zwölf Unternehmen, davon mindestens sechs KMU.
- Der Antrag muss vollständig sein. Die dazu notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
Vorab sollten Sie uns eine zu kommen lassen. Damit sind wir auf Ihren Antrag vorbereitet und halten den nächsten Einreichungstermin im Auge.
Insbesondere Erstantragstellern aus Industrie und Wissenschaft empfehlen wir darüber hinaus, frühzeitig vor der Einreichung von Anträgen, Rücksprache mit der FEI-Geschäftsstelle zu halten, um sich zu vergewissern, ob Sie und Ihr Projekt alle Kriterien erfüllen.
Suchen Sie noch Partner und Industrieunterstützung für Ihr Projekt, so können Sie dem FEI eine aussagekräftige Projektbeschreibung zusenden, für die über die FEI-Projektbörse Beteiligungs- und Unterstützungsinteresse bei Unternehmen abgefragt werden kann, die bisher an IGF-Projekten beteiligt waren.
-
Schritt 2: Prüfung der Formalia
Der Antrag erreicht die Geschäftsstelle. Bevor der FEI diesen an Fachgutachter weiterleitet, prüfen wir, ob alle Formalia eingehalten wurden und die relevanten Daten vorhanden sind. Sollte dem nicht so sein, werden Sie informiert und erhalten Gelegenheit zur kurzfristigen Nachbesserung. Nur vollständige Anträge erreichen den nächsten Schritt.
-
Schritt 3: Fachgutachterverfahren
Der FEI verfügt über ein Netzwerk aus mehr als 90 ehrenamtlich tätigen Fachgutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die im Wissenschaftlichen Beirat des FEI vertreten sind. Jeweils sechs dieser Fachgutachter übernehmen die wissenschaftliche und wirtschaftliche Beurteilung eines Antrags. Dabei stellt der FEI durch eine geeignete Auswahl dieser Experten zum einen sicher, dass jeder Aspekt eines Antrags kompetent bewertet wird, zum anderen, dass Befangenheiten der Gutachter ausgeschlossen sind (). Alle Gutachter sind auf ihrem Gebiet ausgewiesene und unabhängige Fachleute.
In der Regel verbleibt Ihr Antrag sechs bis acht Wochen in den Händen der Fachgutachter. Diese unterziehen den Antrag auf Basis der Begutachtungskriterien des FEI einer gewissenhaften Prüfung. Ihr Ergebnis teilen sie dem FEI mit, wobei diese Einschätzung die Grundlage für das weitere Verfahren bildet.
-
Schritt 4: Qualitätssicherung durch den Wissenschaftlichen Beirat
Fällt das Urteil der Fachgutachter positiv aus, so erhalten Sie von uns eine Einladung zur nächsten Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats. Hier haben die Antragsteller aus Industrie und Wissenschaft Gelegenheit, das Forschungsvorhaben Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zu erläutern und sich deren Fragen zu stellen. Nach einer anschließenden Diskussion der Fachleute steht fest, ob Ihr Antrag
- zur Förderung empfohlen und im Anschluss an die Sitzung an die AiF weitergeleitet wird,
- zur zeitnahen Überarbeitung empfohlen und erst danach an die AiF weitergeleitet wird,
- einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, um danach ein weiteres Mal begutachtet und verhandelt zu werden.
Das Ergebnis teilen Ihnen die Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats vor Ort sofort mit.
-
Schritt 5: Begutachtung durch die AiF
Vom Wissenschaftlichen Beirat positiv bewertete Anträge leitet der FEI an die AiF weiter. Dort durchläuft Ihr Antrag erneut eine fachliche Begutachtung (Gutachterwesen der AiF). Auch die Gutachtergruppen der AiF setzen sich zusammen aus Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Sie sind ebenfalls ehrenamtlich tätig und treffen sich zweimal jährlich in Gruppensitzungen. Hier wird über die eingegangenen IGF-Anträge beraten und danach entschieden, ob ein Antrag dem BMWK zur Förderung vorgeschlagen wird, so kommt der Antrag zurück in die FEI-Geschäftsstelle, wo wir die offizielle Antragseinreichung beim BMWK via AiF vorbereiten.
-
Schritt 6: Vorbereitung der Antragseinreichung beim BMWK
Fällt die Entscheidung der AiF-Gutachter positiv aus, kommt der Antrag ein zweites Mal in die FEI-Geschäftsstelle. Hier wird er noch einmal abschließend überarbeitet. Als ordentliches Mitglied der AiF ist der FEI offizieller Antragsteller für das Forschungsvorhaben: Wir leiten den Antrag nach der Überarbeitung zurück an die AiF mit der Bitte um Förderung des Forschungsvorhabens im Rahmen der IGF durch das BMWK. Die AiF leitet die Unterlagen daraufhin weiter ans BMWK und schlägt das Forschungsvorhaben zur Förderung vor.
-
Schritt 7: BMWK-Entscheidung
Jetzt prüft das BMWK die von der AiF zur Förderung vorgeschlagenen Anträge und entscheidet endgültig, ob ein Antrag gefördert wird.
-
Schritt 8: Mitteilung der Entscheidung
Sobald uns die Förderzusage des BMWK vorliegt und der Zuwendungsbescheid in der Geschäftsstelle des FEI eingegangen ist, teilen wir Ihnen die Entscheidung umgehend mit: Sie können Ihr Projekt beginnen.
