Antragsverfahren
Nächster Einreichungstermin für Projektanträge der Industriellen Gemeinschaftsforschung:14. Juni 2013
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens bis 12:00 Uhr beim FEI eintreffen!
- Leitfaden zur Einreichung von Forschungsanträgen
Unverbindliche Vorabankündigung einer Antragseinreichung.
Dieser Leitfaden ist eine Hilfestellung bei der Einreichung von Forschungsanträgen und enthält die aktuellen Vorgaben für den o. g. Einreichungstermin. Voraussetzung einer Förderung von Forschungsvorhaben über den FEI ist der gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Status der jeweiligen Forschungsstelle.
Sonderausschreibungen:
- 15. Call für CORNET-Vorhaben
(Transnationale Industrielle Gemeinschaftsforschung) - Ideenwettbewerb für Leittechnologie-Projekte
Hinweise
- FEI-Grundsätze zur Förderung und Begutachtung von Vorhaben derEinreichungsfrist beim FEI: 1. März 2013 Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)
Die bisher über mehrere Dokumente hinweg verankerten Regularien des Forschungskreises bezüglich seiner Forschungsförderung und seines Gutachterwesens wurden in einem Grundsatzpapier kompakt und nachlesbar zusammengeführt. Nach Bestätigung durch den FEI-Vorstand dienen sie ab sofort sowohl Antragstellern als auch Gutachtern als Richtschnur. Die Grundsätze dokumentieren zugleich die Qualitätsmaßstäbe des FEI als forschungsfördernde Organisation und als Mitgliedsvereinigung der AiF. - Kriterien für Cluster-Konzepte
- Kriterien für ernährungsphysiologische Forschungskonzepte

