Antragsverfahren
Nächster Einreichungstermin für Projektanträge der Industriellen Gemeinschaftsforschung:21. Juni 2012.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens bis 12:00 Uhr beim FEI eintreffen!
- Leitfaden für Antragseinreichungstermin 21.6.2012
Dieser Leitfaden ist eine Hilfestellung bei der Einreichung von Forschungsanträgen und enthält die aktuellen Vorgaben für den o. g. Einreichungstermin. Voraussetzung einer Förderung von Forschungsvorhaben über den FEI ist der gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Status der jeweiligen Forschungsstelle.
Hinweise
- FEI-Grundsätze zur Förderung und Begutachtung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)
Die bisher über mehrere Dokumente hinweg verankerten Regularien des Forschungskreises bezüglich seiner Forschungsförderung und seines Gutachterwesens wurden in einem Grundsatzpapier kompakt und nachlesbar zusammengeführt. Nach Bestätigung durch den FEI-Vorstand dienen sie ab sofort sowohl Antragstellern als auch Gutachtern als Richtschnur. Die Grundsätze dokumentieren zugleich die Qualitätsmaßstäbe des FEI als forschungsfördernde Organisation und als Mitgliedsvereinigung der AiF. - Kriterien für Cluster-Konzepte
- Kriterien für ernährungsphysiologische Forschungskonzepte
- 14. Ausschreibung im ERA-Net-CORNET
Einrechungsvorschläge müssen der FEI Geschäftsstelle bis spätestens 3. August 2012 vorliegen.

