Gutachterverfahren

Die neutrale fachliche Vorevaluierung von IGF-Vorhaben bzw. IGF-Projektanträgen ist ein integraler Bestandteil des FEI-internen Begutachtungs- und Qualitätssicherungssystems und Voraussetzung einer Förderung von Forschungsvorhaben durch den FEI. Sie dient nicht nur der Entscheidung, welche der vorgeschlagenen Vorhaben vom FEI angenommen werden sollen, sondern auch der qualitativen Optimierung der Anträge.
Die erstellten Fachgutachten sind Grundlage und Ausgangspunkt einer ausführlichen Projektdiskussion im Wissenschaftlichen Beirat des FEI. Es ist Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats, einen einheitlichen Begutachtungsstandard zu gewährleisten.

Zum Hintergrund seiner Tätigkeit: "Gütesiegel für Qualiät" (https://www.fei-bonn.de/gefoerderte-projekte/von-der-idee-zum-projekt/gutachterverfahren/wissenschaftlicher-beirat-artikel)

Zur zeitlichen Straffung der Diskussion werden die Kernkritikpunkte der schriftlichen Vorbegutachtung und vorliegender Stellungnahme in den Sitzungen durch den Leiter des Wissenschaftlichen Beirats oder seinen Stellvertreter zusammenfassend und ohne Nennung der beteiligten Gutachter vorgetragen. Zu diesen müssen die Antragsteller aus Industrie und Wissenschaft Stellung nehmen und sich der wissenschaftlichen und inhaltlichen Diskussion durch die Beiratsmitglieder stellen. Die Beiratsleiter entscheiden, inwieweit auf Basis der Ergebnisse der Vorbegutachtung eine Antragsdiskussion stattfinden kann oder ein Forschungsantrag direkt zur Überarbeitung (Wiedervorlage) oder zur Neukonzeption (Neuantrag) verwiesen wird.

Voraussetzung für eine Diskussion von Forschungsanträgen im Wissenschaftlichen Beirat ist die persönliche Anwesenheit der Antragsteller bzw. Projektleiter sowie eines Vertreters der interessierten Industriegruppe bzw. des vorgesehenen Projektbegleitenden Ausschusses während der Beiratssitzung. Die Diskussion der Forschungsanträge erfolgt vollständig in Anwesenheit der Antragsteller; die abschließende Abstimmung durch den Wissenschaftlichen Beirat erfolgt ohne die Antragsteller und Projektbeteiligten.

Jeder Antragsteller erhält im Nachgang der Beratungen des Wissenschaftlichen Beirats bzw. der schriftlichen Vorbegutachtung eine anonymisierte Zusammenfassung der Fachgutachten, der Überarbeitungshinweise und der Beratungsergebnisse.

  • Evaluierungskriterien für FEI-Gemeinschaftsforschungsvorhaben (https://www.fei-bonn.de/download/fei-evaluierungskriterien.pdf)
  • FEI-Grundsätze zur Förderung und Begutachtung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) (https://www.fei-bonn.de/gefoerderte-projekte/von-der-idee-zum-projekt/foerdergrundsaetze)
    Die bisher über mehrere Dokumente hinweg verankerten Regularien des Forschungskreises bezüglich seiner Forschungsförderung und seines Gutachterwesens wurden in einem Grundsatzpapier kompakt und nachlesbar zusammengeführt. Nach Bestätigung durch den FEI-Vorstand dienen diese als interne Richtschnur. Die Grundsätze dokumentieren zugleich die Qualitätsmaßstäbe des FEI als forschungsfördernde Organisation und als Mitgliedsvereinigung der AiF.
  • Verhaltenskodex für Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des FEI (https://www.fei-bonn.de/download/fei-verhaltenskodex.pdf)


Formulare


  • FEI-Begutachtungsformular für Forschungsanträge (https://www.fei-bonn.de/download/fei-fragebogen-begutachtung.doc)
    (Standardverfahren) (Word 2010)
  • FEI-Begutachtungsformular für Clusterkonzepte (https://www.fei-bonn.de/download/fei-begutachtung-cluster.doc)